Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01   

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OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01 (https://dejure.org/2001,1176)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2001 - 13 U 8/01 (https://dejure.org/2001,1176)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2001 - 13 U 8/01 (https://dejure.org/2001,1176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kreditkartenverhältnis als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag ; Abwicklungsfragen im Interchange-Verbund bei Kreditkartensystemen; Annahme einer Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 Abs. 2 BGB; Hochgradige Alkoholisierung; Medikamenteneinnahme; Widerruf; Anfechtung ; ...

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § ... 9; ; StPO § 170 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; BGB § 105; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 119; ; BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 665; ; BGB § 670; ; BGB § 242; ; BGB § 105 Abs. 2; ; BGB § 105 Abs. 2 1. Alt.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kreditkarte im Bordell benutzt - Widerruf der Abbuchungen!

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 105 138 242 665 675
    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 620
  • NJW-RR 2003, 144 (Ls.)
  • WM 2002, 1800
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    Eine Grenzziehung wie in dem vom BGH, NJW 1987, 2014 entschiedenen Fall, wo sich der Nachtclubinhaber zuletzt ein Schuldanerkenntnis über fast 80.000,00 DM hat unterschreiben lassen und bereits mit dem zweiten Belastungsbeleg über 13.800,00 DM der Gesamtbetrag von 18.475 DM in den Bereich geriet, "in dem ein Nachtlokalinhaber mit seinen Forderungen allenfalls dann durchdringen kann, wenn er im ordentlichen Verfahren darlegt und beweist, dass er von dem in Anspruch genommenen Gast wirklich entsprechende Bestellungen erhalten und ausgeführt hat", ist hier nicht möglich.
  • OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 9 U 97/95

    Beweislast bei Rückforderung von Leistungen durch Kreditkartenunternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    Nachdem auch die auf die Anzeige des Klägers hin vorgenommenen polizeilichen Ermittlungen unergiebig verlaufen und das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, weil die Beweismittel für eine Anklageerhebung nicht ausreichten, kann der Beklagten um so weniger zugemutet werden, sich auf einen Rückforderungsprozess gegen das Vertragsunternehmen einzulassen (wegen der Beweisanforderungen, denen die Beklagte in einem solchen Rückforderungsprozess genügen müsste, sei beispielhaft auf OLG F., WM 1997, 868 verwiesen).
  • BGH, 02.05.1990 - VIII ZR 139/89

    Eurocard - Einordnung der Zahlung mit Kreditkarte als Forderungskauf, zur Frage

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    Das Risiko, dass die Weisung des Kreditkarteninhabers wegen fehlender Geschäftsfähigkeit (§ 105 BGB), Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit (§§ 134, 138 BGB) oder Anfechtung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119, 123, 142 BGB) unwirksam ist und kein Entgeltanspruch für die erbrachte Leistung besteht, hat in gleicher Weise wie beim Bargeschäft das Vertragsunternehmen zu tragen (vgl. BGH, NJW 1990, 2880 - bei unstreitiger Geschäftsunfähigkeit des Karteninhabers).
  • BGH, 17.05.1984 - II ZR 280/83

    Mißbrauch einer Kreditkarte

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    Der Ausgeber der Kreditkarte - hier die beklagte Bank - übernimmt es gegen Zahlung einer Vergütung, die vom Kreditkarteninhaber gegenüber dem Vertragsunternehmen eingegangenen Zahlungspflichten zu erfüllen, wenn darüber vom Vertragsunternehmen Belastungsbelege vorgelegt werden, die - so jedenfalls der hier allein zu beurteilende Regelfall - der Inhaber unter Verwendung der Kreditkarte unterzeichnet hat (BGH, NJW 1984, 2460; Senat, WM 1993, 369).
  • OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85

    Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Bestellung von Sekt und Champagner

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    Ein hoher Getränkepreis in einem Animierlokal ist grundsätzlich erst dann sittenwidrig, wenn mit ihm auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (BGH, WM 1980, 902; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 547).
  • OLG München, 11.05.1999 - 5 U 6738/98

    Kein Widerrufsrecht des Inhabers einer Eurocard bei blanko unterschriebenem

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr.
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1990 - 1 U 189/90

    Widerruf von Anweisungen eines Kredikarteninhabers ; Als Anweisungskonstruktion

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    z.B. OLG Karlsruhe, WM 1991, 184; LG Tübingen, NJW-RR 1995, 746; Kenntner, BB 1995, 2281; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rn. K 54).
  • LG Tübingen, 16.02.1995 - 1 S 268/94

    Widerrufbarkeit der mit dem Leistungsbeleg erteilten Weisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    z.B. OLG Karlsruhe, WM 1991, 184; LG Tübingen, NJW-RR 1995, 746; Kenntner, BB 1995, 2281; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rn. K 54).
  • LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr.
  • LG Aachen, 26.01.1993 - 10 O 446/92
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
    a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr.
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

    Die Erhebung des Einwands des Rechtsmissbrauchs - im Sinne des dolo-agit-Grundsatzes - soll dem Kartenunternehmen allerdings nur dann zumutbar sein, wenn es angesichts der liquiden Beweislage selbst kein Risiko eingeht (vgl. Grundmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2015, Rdn. II 297; Martinek in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band I, 4. Aufl. 2011, § 67 Rdn. 37: der eine entsprechende Pflicht des Kartenunternehmens nur bei besonders schwerwiegenden, den üblichen Geschäftsgang überschreitenden Einwendungen des Karteninhabers und bei unproblematischer rechtlicher Beurteilung annimmt; vgl. auch OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG Köln, NJW-RR 2002, 620).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01

    Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung

    Das Berufungsgericht (WM 2002, 1800) hat die Berufung zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04

    Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass hohe Getränkepreise in einem Animierlokal erst dann grundsätzlich sittenwidrig sind, wenn mit ihnen auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (OLG Köln NJW-RR 2002, 620, 621).
  • OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18

    Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung

    Es ist anerkannt, dass der Grundsatz der strikten Trennung von Valuta- und Deckungsverhältnis nicht ausnahmslos gilt, sondern in bestimmten Fällen sich auch im Deckungsverhältnis ein Einwand des Rechtsmissbrauchs aus Mängeln im Valutaverhältnis ergeben kann (vgl. für den Einwendungsdurchgriff im Verhältnis zwischen Kreditkarteninhaber und Kartenunternehmen z.B. OLG Köln, Urteil vom 14.11.2001 - 13 U 8/01, NJW-RR 2002, 620, juris Rn. 33).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2001 - 19 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4237
OLG Köln, 02.11.2001 - 19 U 77/01 (https://dejure.org/2001,4237)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2001 - 19 U 77/01 (https://dejure.org/2001,4237)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2001 - 19 U 77/01 (https://dejure.org/2001,4237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 669; ; BGB § 635; ; BGB § 633; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1 Halbsatz 2; ; ZPO § 308; ; ZPO § 295; ; ZPO § 540; ; ZPO § 539; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8; ; GKG § 33; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 633 635; ZPO §§ 308 539
    Schadensersatz beantragt - Kostenvorschuss zugesprochen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bindung an die Parteianträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 716
  • BauR 2002, 365 (Ls.)
  • BauR 2002, 678 (Ls.)
  • BauR 2002, 826
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 19 U 77/01
    Die Umwandlung des Vertragsverhältnisses bewirkt, dass der Erfüllungsanspruch des Bestellers sowie die Vorleistungspflicht des Unternehmers und dessen Nachbesserungsrecht entfällt (BGH, Urteil vom 16.09.99 - VII ZR 456/98 - , Deutsche Rechtsprechungsrom 1999/10546 = MDR 99, 1500).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 19 U 77/01
    Demgegenüber kann im Wege des Schadensersatzes der für die Mängelbeseitigung erforderliche Geldbetrag zwar auch bereits vor Behebung des Mangels verlangt werden; er braucht aber nicht wirklich zur Beseitigung des Mangels verwendet zu werden (BGH, Urteil vom 10.05.1999 - VII ZR 30/78 - BGHZ 74, 258 ff. = BauR 1979, 420, 422/423).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 19 U 77/01
    Der Anspruch auf Zahlung von Vorschuss auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ist von der Rechtsprechung aus dem Kostenerstattungsanspruch der §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (BGH, Urteil vom 5.05.1997 - VII ZR 36/76 -, BGHZ 68, 372 = Deutsche Rechtsprechungsrom DRsp-ROM Nr. 196/14708; Palandt/Sprau 60. Auflage, § 633 BGB Rnr. 9; Werner/Pastor: Der Bauprozess, 9. Auflage, Rnr. 1587).
  • OLG München, 06.12.2016 - 28 U 2388/16

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Bauträgervertrag

    Es handelt sich dabei um unterschiedliche Ansprüche (vgl. z. B. auch OLG Köln, Urteil vom 2.11.2001 - 19 U 77/01).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    Der Verstoß gegen § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO durch das Erstgericht führt auf Antrag grundsätzlich zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und zur Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO durch das Berufungsgericht (OLG Koblenz, Urteil v. 04.10.2001, Az. 5 U 615/01, juris Rz. 11; OLG Köln, Urteil v. 02.11.2001, Az. 19 U 77/01, juris Rz. 6; Feskorn in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rz. 6; Hunke in: Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 308 Rz. 27).
  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1408/11

    Entscheidung über ein nicht bestehenden Streitgegenstand; Aufhebung und

    Ein Verstoß gegen § 308 ZPO führt grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht (für das Berufungsverfahren OLG Köln 02.11.2001 - 19 U 77/01 - MDR 2002, 716; für die Revision BAG 18.01.2000 - 9 AZR 897/98 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3182
OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    AGB-Klauseln in Vertragsschlüssen Mobilfunkleistungen; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Inhaltskontrolle der Entbindung der Kundenbank von der Schweigepflicht; Widerspruch der Einwilligung der Kunden zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen; Unangemessene ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • Judicialis

    AGB-Gesetz § 9; ; AGB-Gesetz § ... 9 Abs. 1; ; AGB-Gesetz § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15 b; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15; ; AGB-Gesetz § 11; ; AGB-Gesetz § 18; ; AGB-Gesetz § 2 Abs. 1; ; TDSV § 3 Abs. 1 Satz 2; ; TDSV § 3 Abs. 1; ; TDSV § 3 Abs. 2; ; TDSV § 2 Nr. 3; ; TDSV § 5 Abs. 1; ; TDSV § 4 Abs. 2; ; TKG § 89 Abs. 7; ; TKG § 89 Abs. 7 Satz 1; ; TKG § 89 Abs. 2 Nr. 1 a; ; TKG § 89 Abs. 2 Ziff. 1 a; ; BDSG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; BDSG § 4 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • adresshandel-und-recht.de
  • rechtsportal.de

    Verbot der Werbung mit Kundendaten - Auffälligkeit-Mobil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    AGB-Klauseln von Mobilfunkdiensteanbietern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 635 (Ls.)
  • K&R 2002, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1996, 988 ff) ist es im Grundsatz zulässig, bei der Gestaltung von AGB Rationalisierungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und die Vertragsabwicklung - auch abweichend von der gesetzlichen Regelung - zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Das Oberlandesgericht (OLG-Report Köln 2002, 232) hat sowohl die EC-Karten/Kreditkarten-Auskunftsklausel als auch die vom Landgericht verworfene Lastschriftklausel für wirksam erachtet und insoweit die Klage abgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Demzufolge kommt ein Anspruch des Umgangspflegers auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung nur für Tätigkeiten in Betracht, die er entfaltet hat, nachdem er vom Vormundschaftsgericht wirksam bestellt worden ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 232; OLG Saarbrücken; Beschluss vom 25.8.2004 - 2 WF 5/04 -, veröffentlicht bei Juris; KG, ZKJ 2006, 472; Menne, ZKJ 2006, 445, 447 f.).
  • LG Berlin, 20.06.2007 - 26 O 433/06

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auf 10 EUR-Gutschein

    Ob der Schutzweck des BDSG insoweit eine Erweiterung des Prüfungsgegenstands im Verbandsklageverfahren erfordert (so im Ergebnis OLG Köln, MMR 2002, 635), kann jedoch dahin stehen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 9 U 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3918
OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 9 U 90/01 (https://dejure.org/2001,3918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2001 - 9 U 90/01 (https://dejure.org/2001,3918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 9 U 90/01 (https://dejure.org/2001,3918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 4 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst f VerbrKrG, § 6 Abs 2 S 3 VerbrKrG
    Verbraucherkredit: Pflicht zur Angabe der Kosten einer zur Darlehenstilgung geschlossenen Kapitallebensversicherung und treuwidrige Geltendmachung des Freistellungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Prämienzahlungen für eine Kapitallebensversicherung; Rückzahlung geleisteter Prämien; Verbraucherkreditgesetz; Aufnahme eines Darlehens; Finanzierung eines Immobilienerwerbs; Nichtangabe von Versicherungskosten; Unkenntnis einer Belastung aus einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 4
    Verpflichtung der Bank zur Angabe der Kosten einer Kapitallebensversicherung im Darlehensvertrag

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 17 U 206/99

    Formerfordernisse für eine Vollmacht zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 9 U 90/01
    Auch das OLG Karlsruhe (WM 2001, S. 356 ff.) scheint diese Ansicht zu folgen.
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

    Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, daß Zahlungen für eine Kapitallebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht zu berücksichtigen sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. November 2004 - 9 U 124/04, veröffentlicht in Juris; OLG Frankfurt BKR 2002, 271, 272; LG Bonn ZIP 2004, 2276, 2277; Völker, Preisangabenrecht 2. Aufl. § 6 PAngV Rdn. 72; Gerhard/Langbein, PAngV '93, S. 44; v. Rottenburg, in: v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG 2. Aufl. § 4 Rdn. 125; Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 78 Rdn. 28 a; Wimmer/Stöckl-Pukall, Die Preisangabenverordnung der Banken, S. 41; Sievi FLF 1997, 45, 46; Bohner WM 2001, 2227 f.; a.A. Boest NJW 1993, 40, 41; Hemmerde/v. Rottenburg WM 1993, 181, 182; Reifner ZBB 1999, 349, 356 f. und VuR 2002, 367, 372 f.).

    Für den Fall, daß erforderliche Angaben im Darlehensvertrag nicht gemacht worden sind, nimmt die überwiegende Meinung weiter an, daß dem Darlehensnehmer aus § 6 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG a.F. ein Erstattungs- bzw. Freistellungsanspruch hinsichtlich der Kosten erwächst, die nicht an den Kreditgeber, sondern im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme an einen Dritten zu entrichten sind (Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 100; MünchKommBGB/Ulmer, aaO § 6 VerbrKrG Rdn. 25; v. Rottenburg, in: v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg aaO § 6 Rdn. 28-30; Seibert, aaO § 6 Rdn. 7; Staudinger/Kessal-Wulf, aaO § 494 Rdn. 30; Wagner-Wieduwilt, in: Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt, aaO § 6 Rdn. 18; Bamberger/Roth/Möller/Wendelhorst, BGB § 494 Rdn. 11; Erman/Saenger, aaO § 494 Rdn. 14; a.A. Münstermann/Hannes, VerbrKrG Rdn. 302 f.; Scholz, Verbraucherkreditverträge 2. Aufl. Rdn. 241; Steppeler, Das neue Verbraucherkreditrecht, 3. Aufl. S. 208 f.; Drescher, Verbraucherkreditgesetz und Bankpraxis Rdn. 162, 167; Bohner WM 2001, 2227, 2229; s. auch OLG Frankfurt BKR 2002, 271, 273).

    Ein solches der Intention des Gesetzgebers widersprechendes widersinniges Ergebnis ist grob unangemessen (vgl. OLG Frankfurt BKR 2002, 271, 273; Scholz, Verbraucherkreditverträge 2. Aufl. Rdn. 241; Steppeler, Verbraucherkreditgesetz 3. Aufl. S. 209; Bohner aaO).

  • OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 9 U 124/04

    Verbraucherkredit: Berechnung des effektiven Jahreszinses

    Nach herrschender Auffassung sind hier die auf Kapitallebensversicherungen entfallenden Prämien einzubeziehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt BKR 2002, 271, 272 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 3 O 190/04

    Verbraucherdarlehen, Effektivzins, Gesamtbetrag, Lebensversicherung,

    Hiernach sind ausgehend von den gebräuchlichen Konditionen die Prämien einer Kapitallebensversicherung, die der späteren Tilgung des Kredits dient, nicht in die Berechnung des Effektivzinses einzubeziehen (so auch Bruchner in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., Band 2, § 78, Rn. 28 a; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2001, 9 U 90/01, BKR 2002, 271; LG Berlin, Urteil vom 10.03.2003, 6 O 528/02, VuR 2003, 421, mit ablehnender Anmerkung von Tiffe, www.vur-online.de/entscheidung/40.html).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6475
OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01 (https://dejure.org/2001,6475)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.08.2001 - 11 W 1034/01 (https://dejure.org/2001,6475)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. August 2001 - 11 W 1034/01 (https://dejure.org/2001,6475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Hemmung; Verjährung; PKH; Prozesskostenhilfe; Frist

  • Judicialis

    BGB § 193; ; BGB § ... 203; ; BGB § 205; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 203 Abs. 2; ; ZPO § 181; ; ZPO § 234; ; ZPO § 233; ; ZPO § 238; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Hemmung der Verjährungsfrist bei PKH-Antrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01
    Zu diesem Zeitpunkt wusste der Kläger von dem Eintritt des Schadens wenigstens dem Grunde nach, von seiner eigenen Schadensbetroffenheit und von der Person des Ersatzpflichtigen (BGH NJW 1996, 117).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01
    Sie darf deshalb grundsätzlich den die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss nicht einfach hinnehmen, sondern ist gehalten, von einem bestehenden Rechtsmittel Gebrauch zu machen, falls dieses nicht ausnahmsweise aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grunde keine Erfolgsaussicht bietet (BGH MDR 1991, 1000).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 75/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01
    Der Senat unterstellt zu Gunsten des Klägers, dass er durch höhere Gewalt im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB an der Rechtsverfolgung gehindert war, weil er die Kosten der Klage bei zumutbarem Einsatz des ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Vermögens nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte (vgl. BGH, VersR 1960, 60 (62)).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1980 - 1 C 6/78
    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01
    Dieses war in früherer Zeit bei 14jährigen nur ausnahmsweise der Fall (OLG Schleswig, SchLHA 1980, 214).
  • LG Köln, 08.02.1999 - 153-24/99
    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2001 - 11 W 1034/01
    Heute wird im allgemeinen, wie auch in der zunehmenden Tendenz, Altersgrenzen herabzusetzen, zum Ausdruck kommt, von einer früheren körperlichen Reife der Jugend auszugehen sein (vgl. auch LG Köln, MDR 1999, 889).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.11.2001 - 3 W 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12240
OLG Hamburg, 28.11.2001 - 3 W 149/01 (https://dejure.org/2001,12240)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2001 - 3 W 149/01 (https://dejure.org/2001,12240)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2001 - 3 W 149/01 (https://dejure.org/2001,12240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Beförderung von Tickets und sonstige Reiseunterlagen als "Briefsendungen"

  • rechtsportal.de

    PostG § 4 Nr. 2 Satz 1 § 5 Abs. 1, Abs. 2; UWG § 1
    Beförderung von Reiseunterlagen mit Rechnungen und Anschreiben als Wettbewerbsverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17909
OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01 (https://dejure.org/2001,17909)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2001 - 10 WF 700/01 (https://dejure.org/2001,17909)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 10 WF 700/01 (https://dejure.org/2001,17909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99

    Berechnung des Einkommens für Prozesskostenhilfe; Berechnung der Wohnkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, das auch die vom Amtsgericht mit 50, 00 DM berücksichtigten Energiekosten ohne nähere Darlegung nicht anerkennungsfähig sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Januar 2000 - 10 WF 707/99 = OLGR 2000, 100).
  • OLG Hamburg, 20.02.1995 - 12 UF 129/94
    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01
    Der Senat teilt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 27. April 1999 - 10 WF 11/99, vom 29. Januar 2001 - 10 WF 4/01 und vom 27. Februar 2001 - 10 WF 737/00 -) die herrschende Auffassung in Rechtsprechung (vgl. ArbG Regensburg, JurBüro 1994, 479; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 42 ) und Schrifttum (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 115 Rdn. 23, 34; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdn. 254; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rdn. 74), dass Aufwendungen für einen Personenkraftwagen unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur dann anerkannt werden, wenn das Auto für die Erzielung von Erwerbseinkünften unbedingt notwendig ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 10 WF 11/99
    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01
    Der Senat teilt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 27. April 1999 - 10 WF 11/99, vom 29. Januar 2001 - 10 WF 4/01 und vom 27. Februar 2001 - 10 WF 737/00 -) die herrschende Auffassung in Rechtsprechung (vgl. ArbG Regensburg, JurBüro 1994, 479; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 42 ) und Schrifttum (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 115 Rdn. 23, 34; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdn. 254; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rdn. 74), dass Aufwendungen für einen Personenkraftwagen unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur dann anerkannt werden, wenn das Auto für die Erzielung von Erwerbseinkünften unbedingt notwendig ist.
  • ArbG Regensburg, 14.10.1993 - 6 Ca 3059/93
    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01
    Der Senat teilt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 27. April 1999 - 10 WF 11/99, vom 29. Januar 2001 - 10 WF 4/01 und vom 27. Februar 2001 - 10 WF 737/00 -) die herrschende Auffassung in Rechtsprechung (vgl. ArbG Regensburg, JurBüro 1994, 479; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 42 ) und Schrifttum (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 115 Rdn. 23, 34; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdn. 254; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rdn. 74), dass Aufwendungen für einen Personenkraftwagen unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur dann anerkannt werden, wenn das Auto für die Erzielung von Erwerbseinkünften unbedingt notwendig ist.
  • OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 4 WF 174/15

    Verfahrenskostenhilfe: anzusetzendes Einkommen nach § 115 Abs. 2 ZPO

    Das Halten eines Kraftfahrzeugs, soweit es nicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt wird, ist - wie sich aus § 5 Abs. 1 RBEG und der zu Grunde liegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 ergibt - in den für die Beurteilung der Angemessenheit maßgeblichen einkommensschwachen Haushalten weiterhin nicht die Regel (vgl. Motzer in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 115, Rdnr. 27; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 115, Rdnr. 23; Reichling in BeckOK ZPO, Stand 8.9.2015, § 115, Rdnr. 25.1; OLG Dresden, OLGR 2002, 55).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 9 WF 333/08

    Berücksichtigung des ALG II im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe;

    Die Abzugsfähigkeit der Kosten eines PKWs erfordert daher, dass der Antragsteller diesen insbesondere zwecks Ausübung eines Berufes oder aus sonstigen dringenden Gründen benötigt (OLG Dresden, OLGR 2002, 55, 56; AG Regensburg, aaO.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskosten- und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 254 m.w.N.; im Ergebnis auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 646 im Langtext).
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